Geschäftsnummer: | 23.3731 |
Eingereicht von: | Markwalder Christa |
Einreichungsdatum: | 14.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Bundesrat; Bundesrat; Versicherungsunternehmen; Verbindlich; Vertrauensverlust; Wettbewerbsfähigen; Zugang; Internationalen; Kapitalmärkten; Auffassung; Modernisierten; Versicherungsaufsichtsrecht; Umsetzung; Internationaler; Schweizerische; Standards; Gläubigerrangfolge; Festgelegt; Wirtschaftlichen; Schieflage; Versicherungsunternehmens; Genügend; Wäre; Notrecht; Angewendet; Versicherungsindustrie; Verhindern; Sorgen; Gebunden; Fragen |
Der Bundesrat wird eingeladen folgende Fragen zu beantworten:
1. Versicherer und Banken haben grundsätzlich unterschiedliche Geschäftsmodelle, da Versicherungsverbindlichkeiten generell an ein Ereignis gebunden sind. Anerkennt der Bundesrat, dass ein zeitkritischer Vertrauensverlust ("run") bei Versicherungsunternehmen nicht eintreten kann?
2. Was unternimmt der Bundesrat, um einen weiteren Vertrauensverlust von Investoren in den Schweizer Finanzplatz zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die schweizerische Versicherungsindustrie weiterhin einen wettbewerbsfähigen Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten hat?
3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass im eben modernisierten Versicherungsaufsichtsrecht in Umsetzung internationaler Standards die Gläubigerrangfolge verbindlich festgelegt ist im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage eines Versicherungsunternehmens genügend Zeit vorhanden wäre, damit kein Notrecht angewendet werden müsste?
Die verordnete Übernahme der Credit Suisse durch die UBS mit der Abschreibung von AT1-Anleihen hat zu erheblicher Verunsicherung an den internationalen Finanzmärkten geführt, die sich auch in den Preisen von Schuldtiteln von Schweizer Finanzdienstleistungsunternehmen potenziell spiegelt. Damit Versicherungen sich weiterhin mit Tier 2-Instrumenten ergänzendes Kapital zu wettbewerbsfähigen Konditionen beschaffen können, ist eine Klarstellung des Bundesrats betreffend Einhaltung der Gläubigerhierachie im Fall einer Sanierung oder Liquidation eines Versicherungsunternehmens notwendig.
Die Assekuranz erwirtschaftet rund die Hälfte der Bruttowertschöpfung des Finanzsektors in der Schweiz und stellt einen wesentlichen, stabilisierenden Pfeiler des Finanzplatzes dar.
Das Geschäftsmodell von Versicherern unterscheidet sich grundlegend von jenem der Banken, indem es langfristig ausgerichtet ist. Das Aufsichtsrecht wurde eben in Umsetzung internationaler Standards modernisiert und mit einem Sanierungsrecht ergänzt. Mit einer durchschnittlichen Solvenzquote von 238 Prozent sind die Versicherungsunternehmen in der Schweiz zudem ausgezeichnet kapitalisiert.